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Tommi Süssmilch Illustration + Grafik Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) § 1 Gültigkeit der Bestimmungen 1.1 Tommi Süssmilch Illustration + Grafik, nachfolgend TSIG genannt, führt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Auch für alle zukünftigen Leistungen gelten diese Bestimmungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Auch ohne ausdrücklichen Widerspruch meinerseits werden entgegenstehende Einkaufs- oder Lieferbedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit meiner Bestimmungen an. Für alle Rechtsgeschäfte mit TSIG sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. § 2 Vertragsabschluss 2.1 Ein vom Auftraggeber per Onlineformular, E-Mail oder schriftlich an TSIG erteilter Auftrag ist für diesen verbindlich, d.h. für meine erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte Preis in jedem Fall zu entrichten. TSIG behält sich das Recht vor, den Auftrag abzulehnen. 2.2 Mündlich vereinbarte Nebenabreden, Rabatte oder Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unbedingt der schriftlichen Bestätigung (z.B. per E-Mail). 2.3 Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten und per E-Mail zu bestätigen. § 3 Auftragsablauf 3.1 Nach Erhalt eines Auftrages vom Auftraggeber nimmt TSIG die Arbeit an dem erteilten Designauftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Ist keine Frist vereinbart, erhält der Auftraggeber spätestens 21 Werktage nach Eingang aller erforderlichen – vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden – Unterlagen den Entwurf. Der Entwurf wird grundsätzlich durch einen deutlich sichtbaren „MUSTER“-Schriftzug als Muster gekennzeichnet. 3.2 Zur Prüfung und Abnahme wird jeder Entwurf dem Auftraggeber per E-Mail übermittelt. 3.3 Nach Erhalt des Entwurfs hat der Auftraggeber das Recht, Änderungen zu verlangen oder kann bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs auch ein kostenloses Zweitmuster fordern. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die nicht dem vereinbarten Auftrag entsprechen, oder den mitgeteilten Gestaltungsvorgaben widersprechen, wird der entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt. Im Falle eines Zweitentwurfs sollte der Kunde detaillierte Gestaltungsvorgaben mitteilen, damit TSIG diese dann bestmöglichst umsetzen kann. Die Wünsche für den Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Dieses Recht gilt nicht für Aufträge, die deutlich als „Sonderangebot“ gekennzeichnet sind oder auf einer individuellen Preisabsprache basieren. Bei diesen biet ich ein einfaches Änderungsrecht an, d.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Textänderungen oder Austausch von Fotos) werden einmalig kostenfrei ausgeführt. Darüber hinausgehende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe werden als zusätzlicher Auftrag mit demselben vereinbarten Preis für die Leistung berechnet. § 4 Pflichten und Haftung seitens TSIG 4.1 TSIG verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. TSIG haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Sind Entwürfe vom Auftraggeber ausdrücklich freigegeben, spricht dieser TSIG von jeglichen Haftungsansprüchen frei. 4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. 4.3 Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. 4.4 Der Auftraggeber stellt TSIG von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen TSIG stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. § 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte 5.1 Jeder TSIG erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. 5.2 Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen TSIG (bzw. dem entsprechend im Auftrag von TSIG tätig gewordenen Grafiker / Subunternehmer) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu. 5.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von TSIG (bzw. des entsprechend im Auftrag von TSIG tätig geworden Grafikers / Subunternehmers) weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen die Bestimmungen berechtigt TSIG, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. 5.4 TSIG (bzw. der entsprechend im Auftrag von TSIG tätig gewordene Grafiker / Subunternehmer) überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und TSIG. 5.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. 5.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 5.7 TSIG erstellt für jeden Auftrag ein individuelles, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von TSIG für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran - auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von TSIG (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik - ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen - von denen TSIG seine Designlizenzen bezieht - grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben. 5.8 Die für die Gestaltung eingesetzten Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens TSIG eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber TSIG erhoben werden. Außerdem behalte ich mir das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extra vergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an. 5.9 Die von TSIG erstellten und durch „MUSTER“-Text gekennzeichneten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Muster dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht TSIG Schadenersatz in Höhe des doppelten Listenpreises bzw. Angebotpreises zu. § 6 Vergütung 6.1 Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der Standardpreisliste (neueste Fassung) bzw. - soweit erfolgt - auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von TSIG. Wurden keine Vereinbarungen getroffen und wird die Dienstleistung nicht von der TSIG Standardpreisliste erfasst, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrags für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung). 6.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist TSIG berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen. § 7 Rechnung, Abnahme 7.1 Nach eigenem Ermessen stellt TSIG die Originale in Ausnahme- oder besonderen Vertrauensfällen, auch sofort nach Abnahme zur Verfügung, z.B. bei bekannten Stammkunden. TSIG stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, diese ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar (falls keine Vorkasse geleistet wurde). Die Originalgrafik (ohne Musterkennung) bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang zur Verfügung gestellt. 7.2 Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel gehe ich von maximal zwei Arbeitswochen, d.h. 10 Arbeitstagen aus) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme - nach Mahnung durch TSIG - auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt. Eine Nichtabnahme meines Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. TSIG behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung. 7.3 Bei Zahlungsverzug kann TSIG Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. § 8 Zahlungsbedingungen 8.1 Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig. § 9 Eigentumsvorbehalt 9.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. § 10 Gewährleistung, Mängel 10.1 TSIG verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. 10.2 TSIG verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. 10.3 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. 10.4 Beanstandungen und Korrekturwünsche, gleich welcher Art, sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei TSIG geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. § 11 Haftungsbeschränkungen 11.1 Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet TSIG bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. § 12 Digitale Daten 12.1 TSIG ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten (z.B. PhotoShop, InDesign oder Illustrator Originaldateien), ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. 12.2 Hat TSIG dem Auftraggeber Original-Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung durch TSIG geändert werden. § 13 Widerrufsbelehrung 13.1 Auftraggeber/Verbraucher iSd. § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (E-Mail reicht aus) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die folgende E-Mail Adresse: tommi@tommi-suessmilch.de 13.2 Ein Widerruf Ihrer Buchung ist nur bis zum Zeitpunkt des Gestaltungsbeginns möglich, da die Ware kundenspezifisch angefertigt wird [§312d IV (1) BGB]. § 14 Schlussbestimmungen 14.1 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass TSIG die für ihn erstellten Illustrationen, Grafiken etc. bei Bedarf als „Referenz“ in meinen öffentlichen Galerien auf meiner Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis meiner Arbeiten verwenden. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in meine ebenfalls für Werbezwecke verwendete Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die ich im Rahmen für Agenturen ausführe, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und TSIG um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten. 14.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine mir im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. 14.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von TSIG. 14.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 14.5 Gerichtsstand ist Kirchheim/Teck, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. In diesem Fall bin ich jedoch auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. 14.6 Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. § 15 Künstlersozialkasse 15.1 Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbstverantwortlich.

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